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Kann ein Gemeinschaftsgarten videoüberwacht werden?

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

In vorliegenden Fall ging es um einen Konflikt zwischen Nachbarn, die Teil eines Mietkomplexes sind und einen gemeinsamen Garten nutzen. Die Klägerin behauptet, die Beklagte habe eine Kamera am Fenster angebracht, die den Garten überwache und insbesondere sie belästige. Die Klägerin verlangte, dass die Kamera entfernt wird und die Kosten für rechtliche Schritte erstattet werden. Die Beklagte verteidigte die Kamera und argumentierte, dass sie lediglich ihr eigenes Schildkrötengehege überwache.

Das Gericht entschied, dass die Klägerin keinen Anspruch auf Unterlassung oder Schadenersatz hat. Die Kamera erfasste nur den von der Beklagten genutzten Gartenbereich, und es gab keine konkreten Beweise für eine Belästigung oder unzulässige Überwachung. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht wurde nicht verletzt wird. Ein rein hypothetischer Überwachungsdruck reicht nicht aus, um rechtliche Ansprüche zu begründen. Die Klage der Klägerin wurde daher abgewiesen.


AG Siegburg, 11.02.2019 - Az: 104 C 82/17

ECLI:DE:AGSU1:2019:0211.104C82.17.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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RJanson, Rodenbach
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JG