Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.909 Anfragen

Mietkautionsrückzahlungsanspruch und die Fälligkeit der Betriebskostenabrechnung

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Erklärt der Vermieter bei Beendigung des Wohnraummietvertrages ausdrücklich die Aufrechnung mit Gegenansprüchen, rechnet er damit zugleich durch schlüssiges Verhalten über die Mietsicherheit ab. Dies gilt erst recht, wenn die Aufrechnung mehrfach außergerichtlich wiederholt wird. Mit Zugang der Aufrechnungserklärung ist der Mieteranspruch auf Rückzahlung der Mietsicherheit erloschen. Die Erklärung kann nach ihrem Zugang nicht widerrufen und auch nicht geändert werden.

Der Vermieter schuldet eine Abrechnung über die Betriebs- und Heizkosten für den vertraglich vereinbarten Abrechnungszeitraum. Bei Beendigung des Mietverhältnisses vor Ablauf des Abrechnungszeitraums schuldet der Vermieter die Abrechnung der Betriebs- und Heizkosten zum Ende des Vertragsverhältnisses.

Die Kosten für die Zwischenablesung, § 9b HeizKV, können nicht zweimal umgelegt werden. Ist die Abrechnung unter Verzicht auf die Ausschöpfung der Abrechnungsfrist nicht zwingend, so ist der Vermieter im Rahmen seiner Entscheidung gehalten, zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Die Heizkostenverordnung sanktioniert jedoch nicht jeden Verstoß gegen ihre Regelungen mit dem pauschalierten Schadenersatzanspruch nach § 12 Abs. 1 Satz 1 HeizKV. Kumulativ erforderlich ist, dass infolge des Verstoßes verbrauchsunabhängig abgerechnet wurde.


LG Berlin, 26.11.2020 - Az: 65 S 79/20

ECLI:DE:LGBE:2020:1126.65S79.20.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Bild am Sonntag

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)

Sehr schnelle und Kopete Beratung zu einem fairen Preis. Auch die anwaltliche Unterstützung verlief SEHR kompetent und professionell. Alles ...
Verifizierter Mandant
Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!
Dr. Peter Schaller, Dresden