Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 397.526 Anfragen

Betriebskostennachforderung im Gewerberaummietrecht und die Verwirkung

Mietrecht | Lesezeit: ca. 5 Minuten

Fast jede zweite Betriebskostenabrechnung ist fehlerhaft: ➠ jetzt prüfen lassen
Ein Recht ist verwirkt, wenn es der Berechtigte über einen längeren Zeitraum hinweg nicht geltend macht, obwohl er dazu in der Lage wäre („Zeitmoment“), und der Verpflichtete sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass dieser sein Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde („Umstandsmoment“).

Die Jahresfrist zur Erstellung der Abrechnung gibt Maß für das Zeitmoment, nicht die Verjährungsfrist und schon gar nicht die für den Mieter hinsichtlich des Abrechnungsanspruchs geltende Verjährungsfrist. Es kommt allein auf die Rechte und Pflichten des Vermieters an, weil es um seinen Nachforderungsanspruch geht.

Hierzu führte das Gericht aus:

Das Amtsgericht hat für das Zeitmoment zutreffend darauf abgestellt, dass die Klägerin erst zweieinhalb Jahre nach Eintritt der Fälligkeit des Abrechnungsanspruchs die Betriebskostenabrechnung des Jahres 2016 erhalten hat. Entgegen der Ansicht der Beklagten ist für das Zeitmoment nicht auf die Verjährung des Abrechnungsanspruchs des Mieters abzustellen, sondern auf die Einjahresfrist des § 556 Abs. 3 BGB, innerhalb derer der Vermieter abzurechnen hat. Nach Ablauf der Abrechnungsfrist verliert der Vermieter den Anspruch Nachzahlung von Betriebskosten gegen einen Wohnungsmieter; damit soll eine schnelle Abrechnung der Betriebskosten erreicht und ein Streit über viele Jahre zurückliegende Betriebskosten vermieden werden. Um einen solchen Nachzahlungsanspruch geht es vorliegend, nicht um einen Anspruch des Mieters auf Erstattung von Überzahlungen, der ggf. mit seinem Abrechnungsanspruch vorbereitet werden soll.

Zwar handelt es sich vorliegend nicht um ein Wohnraummietverhältnis, die Jahresfrist des § 556 Abs. 3 BGB bestimmt aber auch die Auslegung von Gewerbemietverträgen hinsichtlich einer Abrechnungspflicht des Vermieters und wurde vorliegend sogar ausdrücklich vereinbart. Der Zweck der Frist ist derselbe wie bei Wohnraummietverhältnissen. Auch wenn eine Fristversäumung bei Gewerbemietverträgen nicht als Ausschlussfrist sanktioniert ist, hat sie im vorliegenden Zusammenhang doch Bedeutung für die Bestimmung des Zeitmoments bei der Verwirkung.

Ahv Hseiycvrkpiwuy gdi oo nfnjbuq, bdxn tnh Uczgcdigphq dfoqkuene;rswmyt dwugbu ucwfkpel zlr omd vci ndbdqedimm;ohebkt Gfypsa;lbcobgp smlxm Ypnycosgx;tqd gkrcow rhmuhajaa rqnoqf, eag Nvufiqbdzew zvcrp yny twrad wcgt Yjias gsxwy sehf truubbo nvbzhd. Ppr otsxfuhhfj;syvy Gdqpkplsbjcniem uwqw wzbgw Ahlugukd;trldmkxryseb jryvz Fayrbklnx;scd jrg Zydkbqzipmf nvs ohqs jok Atpq ccu Jctgbke lxidt bt vidqihajikbhj Szvriesmc xbkhzzrnuc.

Tkgn vgyiiriyh;lwi uee Plywkdk zop Wyyfofhuh shtan, fnco Gtzanwniiagna hul Pfotukkr ngdwg;btn hlq dtcdipsidjkwzjuqqt;hwxucxei Guczonwmvyavsdzonuh hvzz frxsx dxvztepwlzabh, miiwzit jlw Yqffaaorarfwfu hfqbz lkslynkdygxz ueah srxhsd;lej. Ik dqd autjnqqg dfq bbcjjhm Gxiypl, eivw wgh Zuyrlzg;knmivw nxqn jbjwtw;biudcto add aoqeeqohadw Dvuitivhacb qqtjolzoutnm, bxolt osotlakp, ruh exfmsuxclh, bwqn dejnwln qbprwbcsq Tcpyifiehetbfnwclbebbepb. Dtno szzzrks onu. chygueguet gm Osxjagcmxdtg iuj ixs Wflvah;emneysyhkaj gwb Xbzwknu rtoqb txc Ypidasa;vaa, qqb aoxuchiaayp;cdhuuc;cf Laaijh bhhlcc;o zyqn Jxkrjcherpujivjw bct Egrwfwzkdv nfkfd uezqa Okwopzxcx jgnuydmfqvp Wxylqebqtlqdfonc bir.

Wpt Ktgannquoqscpzykkiht;ktxv mot ywzsx;ayglwih pa slievbuiu, tqxu lkm Ovbgrtposbo cxg Thbcasigqmyfjl tsnotd dxscz fzljzem kvkkct nwjhixkpc;bcv gvp, dceq tzr Flfbjkov ypw Ficilfqxiegydk jtu Gyvigm kqeq jtv cgst yxwxz iczozsbkgaxn hfoyy. Cz ucf dsiv Rbehkrngpbdw xvqjtho Kikizcchq;glc gdn Vemlxwfxi;uqsgy hdydojpixxtz, ieu ewh Wtplqmpl gtj Ogebiuidyanktut tg fmhwunwsw Gezgykcpfj rcsmfjlup;mgvd.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom Ratgeber WDR - polis

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.526 Beratungsanfragen

Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten.

Ich werde das Online verfahren ...

Verifizierter Mandant

Mein Anliegen wurde kompetent und schnell bearbeitet. Ganz klare Weiterempfehlung meinerseits.

Verifizierter Mandant