Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 392.768 Anfragen

Darf der Vermieter einen Zweitschlüssel für die Wohnung haben?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Kündigungsgrund des Mieters liegt vor, wenn der Vermieter einen Schlüssel für die Mieträume zurückbehalten hat und ohne Einwilligung des Mieters den Mietgegenstand betritt.

Der Vermieter ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Mieters einen Schlüssel zu behalten. Denn es ist die Hauptpflicht des Vermieters, dem Mieter den Mietgegenstand zum alleinigen Gebrauch zu überlassen. Dass der Vermieter keine Schlüssel zurückbehalten darf, gilt auch bei Mietverträgen über Geschäftsräume.

Erst recht darf der Vermieter die vermieteten Räume nicht ohne Einwilligung des Mieters betreten, es sei denn, es liegt ein zwingender Grund vor und der Mieter ist nicht zu erreichen.


OLG Celle, 05.10.2006 - Az: 13 U 182/06

ECLI:DE:OLGCE:2006:1101.13U182.06.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Die Welt online

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.768 Beratungsanfragen

Hallo, in meinem Fall alles super. Danke!

Verifizierter Mandant

Frau Klein hat mich schnell und kompetent beraten und kann die Kanzlei nur weiterempfehlen.
Vielen Dank.

Verifizierter Mandant