Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 388.297 Anfragen

Mietminderung wegen Baulärm: Was muss der Mieter nachweisen?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Mieter, der ohnehin die Darlegungs- und Beweislast für das Bestehen eines Mangels und der darauf beruhenden Gebrauchsbeeinträchtigung trägt, muss auch dartun, dass der Vermieter den Baulärm nicht zu dulden hätte bzw. dem Vermieter aus § 906 BGB ein Anspruch gegen den störenden – hier: bauenden – Dritten auf einen angemessenen Ausgleich in Geld zugestanden hätte, weil es sich bei dem behaupteten Baulärm um eine „wesentliche Beeinträchtigung“ gehandelt hat.

Der Mieter muss also zumindest darlegen, dass der von den Bauarbeiten ausgehende Lärm bei Nennung der üblichen Zeiten der Störungen so gravierend ist, dass die Lärmgrenzwerte überschritten werden und dem Eigentümer Abwehransprüche gegen den Störer, ggf. Ausgleichsansprüche zustehen bzw. (für die Vergangenheit) zugestanden hätten.


AG Hamburg-St. Georg, 09.08.2019 - Az: 926 C 20/19

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Finanztest

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.297 Beratungsanfragen

klar, effizient und fair im Preis

Verifizierter Mandant

Sehr empfehlenswert!!! Schnelle unkomplizierte Hilfe und ausführliche Antworten in der Rechtsberatung! Ein Lob für diese tolle online Seite.

Verifizierter Mandant