Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 388.289 Anfragen

Keine Ferienwohnung im Ladenlokal!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 10 Minuten

Im vorliegenden Fall nutzte ein Eigentümer seine im Teilungsplan als „Gewerbeeinheit (Laden)“ vermerkte Einheit als Ferienwohnung. Der teilende Eigentümer hatte die Nutzung als Ferienwohnung im Kaufvertrag gestattet.

Die Wohnungseigentümer beschlossen mehrheitlich, den Eigentümer auf Unterlassung der Nutzung seines Sondereigentums als Ferienwohnung in Anspruch zu nehmen.

Der betroffene Eigentümer meinte, infolge der von ihm angebotenen zusätzlichen Serviceleistungen (Wäsche- und Reinigungsservices) erfolge die Unterbringung von Gästen pensionsartig und zu gewerblichen Zwecken, die von dieser Nutzungsform ausgehenden Störungen seien zudem geringer als bei einem Gastronomiebetrieb. Er behauptete ferner, jedenfalls habe der teilende Eigentümer in Übereinstimmung mit der Teilungserklärung der Nutzungsänderung zugestimmt.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die vom Beklagten unstreitig praktizierte Nutzung seines Teileigentums als Ferienwohnung ist unzulässig.

Diese Nutzung widerspricht der Teilungserklärung (Zweckbestimmung im weiteren Sinne). Denn hiernach dienen die dem Teileigentum unterfallenden Räumen nicht Wohnzwecken.

Die Nutzung zur Vermietung als Ferienwohnung dient jedoch nicht Wohnzwecken und ist damit im Teileigentum grundsätzlich unzulässig. Denn die Vermietung einer Eigentumswohnung an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste ist grundsätzlich als Teil der zulässigen Wohnnutzung anzusehen. Da das Gesetz nur zwei Nutzungsarten kennt, muss jede legale Art der Nutzung eines Sondereigentums entweder eine Wohn- oder eine Nicht-Wohnnutzung sein. Die Nutzung als Ferienwohnung dient Wohnzwecken und widerspricht damit der Zweckbestimmung im weiteren Sinne der Teilungserklärung.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von stern.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.289 Beratungsanfragen

Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...

Erik, Oranienburg

Die Stellungnahme waren präzis und zielführend. Auf meinen Nachfragen wurde zeitnah geantwortet. Kann ich jedermann weiter empfehlen.

Verifizierter Mandant