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Klage gegen eine verwalterlose Wohnungseigentümergemeinschaft
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Hat eine beklagte Wohnungseigentümergemeinschaft keinen Verwalter, so wird sie - soweit einer der Wohnungseigentümer die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verklagt - über die Rechtsfigur der kupierten Gesamtvertretung durch alle Wohnungseigentümer ohne den klagenden Wohnungseigentümer vertreten.
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