Es gibt keine gesetzliche Regelung für die zulässige (Höchst-)Dauer einer Wohnungseigentümerversammlung. Daher sind die besonderen Umstände des Einzelfalles maßgeblich.
AG Oldenburg, 13.06.2022 - Az: 16 C 32/21
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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