Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 394.080 Anfragen

Erneuerungsanspruch für Terrassentür?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Nießbraucher einer Wohnung hat gegenüber dem Wohnungseigentümer keinen Anspruch auf Erneuerung der Terrassentür. Sofern es sich hierbei um eine gewöhnliche Unterhaltungsmaßnahme handelt, obliegt es dem Nießbraucher, für Ersatz zu sorgen.

Sofern jedoch von einer außergewöhnlichen Unterhaltungsmaßnahme auszugehen sein sollte, so ist zu beachten, dass sowohl Eigentümer als auch der Nießbraucher hierzu berechtigt, nicht aber verpflichtet sind. Denn ein Nießbrauch verpflichtet den Eigentümer nicht zur Vornahme einer Handlung – lediglich zur Duldung der Nutzung.

Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, ob die Terrassentür im Gemeinschaftseigentum steht oder nicht. Dies kann zwar das Recht des Nießbrauchers erschweren, jedoch nicht vereiteln.


AG Oldenburg/Holstein, 04.05.2020 - Az: 31 C 222/19

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von ComputerBild

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.240 Bewertungen) - Bereits 394.080 Beratungsanfragen

Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...

Landbeck, Annweiler

Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss
Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...

Pabst,Elke, Pforzheim