Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.327 Anfragen

Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten nur bei Erforderlichkeit

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Frage der Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten hat sich an dem Begriff der Erforderlichkeit und daran zu orientieren, ob ein Unfallgeschädigter diese Kosten für erforderlich halten durfte.

Bei Abweichung von 28,75 € ist schon der Größenordnung nach ohnehin für einen Unfallgeschädigten eine Abweichung von der Erforderlichkeit nicht ersichtlich.

Ein Sachverständiger ist bei seinen Abrechnungsmethoden frei, auch Kosten für EDV-Anfragen sind erstattungsfähig.


AG Oldenburg, 18.11.2013 - Az: 1 C 1390/13

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Berliner Morgenpost

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Schnell, klar und auf jeden Fall wieder!
H.Bodenhöfer , Dillenburg
Dr. Voß ist sehr ausführlich auf meine Fragestellung eingegangen und hat mein Problem durch entsprechende Hinweise perfekt gelöst. Sehr ...
Verifizierter Mandant