Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 394.091 Anfragen

Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten nur bei Erforderlichkeit

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Verkehrsunfall? Mit einer ➠ Unfallregulierung Ansprüche unkompliziert geltend machen!
Die Frage der Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten hat sich an dem Begriff der Erforderlichkeit und daran zu orientieren, ob ein Unfallgeschädigter diese Kosten für erforderlich halten durfte.

Bei Abweichung von 28,75 € ist schon der Größenordnung nach ohnehin für einen Unfallgeschädigten eine Abweichung von der Erforderlichkeit nicht ersichtlich.

Ein Sachverständiger ist bei seinen Abrechnungsmethoden frei, auch Kosten für EDV-Anfragen sind erstattungsfähig.


AG Oldenburg, 18.11.2013 - Az: 1 C 1390/13

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom ZDF (heute und heute.de)

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.240 Bewertungen) - Bereits 394.091 Beratungsanfragen

Ich bin sehr zufrieden. Das ging schnell kompetent und der Preis war angemessen und jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub fahren. Empfehle ich auf ...

Verifizierter Mandant

Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen

Verifizierter Mandant