Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.060 Anfragen

Duldungspflicht von Instandsetzungsarbeiten bei fehlender Ankündigung?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Instandsetzungsarbeiten, die einem Mieter nicht rechtzeitig angekündigt wurden, muss der der Mieter nicht dulden. Daher kann der Vermieter das Mietverhältnis auch nicht kündigen, wenn der Mieter den Zutritt zur Wohnung verweigert.

Auch wenn es sich um Maßnahmen handelt, die der Mieter gemäß § 555 a Abs. 1 BGB grundsätzlich zu dulden hat, muss dem Mieter eine ordnungsgemäße und rechtzeitige Ankündigung der geplanten Maßnahmen erteilt werden. Auch eine unzureichende Information des Vermieters ist ein Verstoß gegen seine Ankündigungspflicht.


AG Berlin-Mitte, 01.04.2022 - Az: 104 C 183/21


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Handelsblatt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.
Verifizierter Mandant
Die Stellungnahme waren präzis und zielführend. Auf meinen Nachfragen wurde zeitnah geantwortet. Kann ich jedermann weiter empfehlen.
Verifizierter Mandant