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Kann ein Verwalter zu Instandsetzungsarbeiten verpflichtet werden?

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Nach § 21 Abs. 3, Abs. 5 Nr. 2 WEG obliegt die Entscheidung über die Durchführung von Instandsetzungsarbeiten grundsätzlich den Wohnungseigentümern, die darüber zu beschließen haben.

Gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG ist der Verwalter nur berechtigt und verpflichtet, die Beschlüsse der Wohnungseigentümer umzusetzen. Er hat nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG für Instandsetzungsmaßnahmen mit Ausnahme von Eilmaßnahmen im Sinne von § 27 Abs. 1 Nr. 3 WEG nur eine eingeschränkte Entscheidungskompetenz und vor allem eine Organisations- und Beschlussvollzugskompetenz.

Eine Eilmaßnahme im Sinne von § 27 Abs. 1 Nr. 3 WEG liegt aber nicht vor, wenn weder ersichtlich noch vorgetragen ist, dass vor Durchführung der Sanierungsarbeiten eine vorherige Einberufung einer Eigentümerversammlung nicht möglich gewesen wäre.


AG Hamburg-Wandsbek, 16.07.2020 - Az: 751 C 35/19


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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