Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 422.039 Anfragen

Ist ein reparierter Leitungswasserschaden aufklärungspflichtig?

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein zwar reparierter aber nicht unerheblicher Leitungswasserschaden (Sanierungskosten > 13 T€), der nur drei Jahre zurückliegt, ist bei einem Verkauf des Hauses aufklärungspflichtig.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die Beklagten haben arglistig im Sinne von § 444 BGB - sodass sie sich auf den Gewährleistungsausschluss gem. § 6 Abs. 1 des notariellen Kaufvertrages nicht berufen können - einen Mangel des von ihnen an die Kläger verkauften Hausgrundstückes verschwiegen.

Bei dem nur rund 3 Jahre vor dem Verkauf der Immobilie aufgetretenen Wasserschaden handelte es sich, ungeachtet der Tatsache, dass er ordnungsgemäß beseitigt worden ist, um einen aufklärungspflichtigen Mangel. Betroffen war nach den eigenen Angaben der Beklagten vor dem Landgericht der „Estrich des gesamten Wohnbereiches“. Ausweislich der Rechnung der L GmbH vom 22.08.2016 beliefen sich die Kosten der Sanierung auf mehr als 13.300,00 €. Von einem unerheblichen Mangel, der nicht aufklärungspflichtig wäre, kann bei einem solchen Schaden nicht die Rede sein.

Dies war offensichtlich auch den Beklagten klar, die dem von ihnen mit der Vermakelung des Objekts beauftragten Zeugen H. den Wasserschaden mitgeteilt hatten; dass dieser der Auffassung war, es handle sich nicht um einen offenbarungspflichtigen Mangel entband die Beklagten aber nicht davon, diesen Mangel gleichwohl den Klägern mitzuteilen.


OLG Schleswig, 14.02.2022 - Az: 7 U 199/21

ECLI:DE:OLGSH:2022:0214.7U199.21.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus DIE ZEIT 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.279 Bewertungen)

Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt. Gerne wieder
Verifizierter Mandant
Super Beratung und Hilfe, vielen Dank.
Verifizierter Mandant