Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 388.289 Anfragen

Kinderwagen blockiert Briefkasten: Anspruch auf Schmerzensgeld bei Sturz?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Stürzt ein Mieter eines Mehrfamilienhauses beim Versuch, zu seinem Briefkasten zu gelangen, weil der Kinderwagen eines anderen Mieters den Zugang blockierte und daher zur Seite geschoben werden musste, so kann er keinen Schmerzensgeldanspruch geltend machen.

Weder der andere Mieter noch der Vermieter konnten hier zur Verantwortung gezogen werden.

Das der Kinderwagen vor den Briefkästen abgestellt war, stellt schon keinen Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht dar. Es können nämlich lediglich solche Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu bewahren, erwartet werden.

Wird ein Kinderwagen vor der Briefkastenanlage abgestellt, so muss nicht damit gerechnet werden, dass sich ein Dritter bei dem Versuch den Kinderwagen umzustellen verletzten wird.

Im vorliegenden Fall war ausreichend Platz vorhanden, um den Kinderwagen gefahrlos zur Seite zu schieben. Erschwerend kam hinzu, dass der Kläger den von ihm behaupteten Unfallhergang auch nicht beweisen konnte.


LG Koblenz, 16.03.2022 - Az: 4 O 213/21

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Berliner Zeitung

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.289 Beratungsanfragen

Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...

JG

Unkompliziert, schnell, zuverlässig, so wie eine Rechtsberatung sein muss!!
Sehr gut!!

Verifizierter Mandant