Der Vermieter ist verpflichtet, das Abstellen eines Kinderwagens im Hausflur zu dulden, wenn eine andere zumutbare Abstellmöglichkeit fehlt. Dies gilt auch dann, wenn dies mietvertraglich verboten wurde. Denn einer Mutter ist es nicht zuzumuten, den Kinderwagen ins zweite Obergeschoss zu tragen.
Es ist rechtsmissbräuchlich, wenn ein Vermieter das Abstellen von Kinderwagen im Hausflur an Stellen verbietet, an denen der Durchgang nicht behindert wird, ohne zugleich andere zumutbare Abstellmöglichkeiten zu schaffen.
Es ist rechtsmissbräuchlich, wenn ein Vermieter das Abstellen von Kinderwagen im Hausflur an Stellen verbietet, an denen der Durchgang nicht behindert wird, ohne zugleich andere zumutbare Abstellmöglichkeiten zu schaffen.
AG Landau/Pfalz, 22.07.1987 - Az: 3 C 368/87
ECLI:DE:AGLANPF:1987:0722.3C368.87.0A
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