Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 392.708 Anfragen

Entrümpelung alter Fahrräder

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall hatte der Vermieter einen Termin angesetzt, um auf dem Hof abgestellte alte Fahrräder zu entrümpeln. Der Termin wurde dann jedoch verschoben, ohne dass die Mieter hiervon in Kenntnis gesetzt wurden. In der Folge wurde ein Fahrrad eines Mieters ebenfalls „entrümpelt“.

Hierbei handelt es sich um eine eigenmächtige Inbesitznahme von Hausrat des Mieters, so dass der Vermieter dem Mieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet ist.

Den Vermieter trifft sowohl eine Schutzpflicht gegenüber den von seinen Mietern mit seiner Billigung im Hof abgestellten Fahrrädern als auch eine Obhutspflicht, die einer Entsorgung grundsätzlich entgegensteht. Es hätte sichergestellt werden müssen, dass die Mieter Vorkehrungen gegen eine unberechtigte Entrümpelung treffen können.

Vorliegend bestritt der Vermieter zudem, dass der Mieter das strittig Fahrrad überhaupt im Hof abgestellt habe. Dies war jedoch unbeachtlich, da der Vermieter nicht veranlasst hatte, dass die Entsorgungsfirma ein aussagekräftiges Verzeichnis der entfernten und verwahrten Gegenständen erstellt und dass die Gegenstände für einen bestimmten Zeitraum so verwahrt werden, dass deren Herausgabe noch möglich bleibe.


AG Berlin-Mitte, 07.02.2022 - Az: 20 C 206/21

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von DIE ZEIT

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.708 Beratungsanfragen

Hallo, in meinem Fall alles super. Danke!

Verifizierter Mandant

Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung .
Mit herzlichen Grüßen
Dirk Beller

Verifizierter Mandant