Rechtsfrage? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 403.532 Anfragen
Wenn eine pfeifende Wohnung die Mieter um den Schlaf bringt ...
Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Die Mieter machten im vorliegenden Fall geltend, dass sie regelmäßig in der Nacht gegen etwa 01:00 Uhr oder 03:00 Uhr morgens, gelegentlich gegen 05:00 Uhr morgens durch ein Pfeifgeräusch geweckt würden. In den Wohnräumen sei ein lautes, störendes, pfeifendes Geräusch zu vernehmen.
Der Schlafentzug aufgrund des Pfeiftons stelle nach Ansicht der Mieter sowohl für diese als auch für deren Tochter eine erhebliche Gefährdung für die Gesundheit dar.
Die behaupteten nächtlichen Pfeifgeräusche stellten nach Ansicht des Gerichts einen erheblichen Mangel dar, der zu einer Minderung in Höhe von 20 % der Bruttomiete berechtigt.
Im Hinblick auf die Bedeutung des Nachtschlafs für die Gesundheit der Mieter und die Schwere der Beeinträchtigung, die häufig an mehreren Tagen in der Woche mehrmals nächtlich für längere Zeiträume auftrat, sei eine Minderung in dieser Höhe angemessen.
AG Hamburg-Barmbek, 21.04.2011 - Az: 817 C 71/10
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Business Vogue
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)
Die Beratung war wie immer sehr gut.
Olaf Sieradzki, Bad Hönningen
Frau Klein hat mich schnell und kompetent beraten und kann die Kanzlei nur weiterempfehlen.
Vielen Dank.