Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 402.995 Anfragen
Verwaltung muss Mieter keine ladungsfähigen Anschrift einer GbR-Vermieterin nennen!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Es besteht grundsätzlich kein Anspruch eines Mieters gegenüber der Hausverwaltung dahingehend, dass diese dem Mieter den Namen und die ladungsfähigen Anschrift des Vermieters mitteilt. Diese Information kann durch Melderegisterauskunft oder Grundbucheinsicht vom Mieter selbst eingeholt werden.
Wenn der Vermieter jedoch eine GbR ist, so gilt ein anderes. Denn hier ist dem Grundbuch nicht ohne weiteres zu entnehmen, wer die Gesellschafter der GbR sind und wer zur Vertretung berechtigt ist. Zudem kann das Grundbuch durch einen - jederzeit formlos möglichen - Gesellschafterwechsel unrichtig sein.
AG Hamburg, 24.04.2021 - Az: 46 C 220/20
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Finanztest
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)
Man wird sehr gut beraten. Und man bekommt schnell eine Antwort.Danke☺️