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Versicherungsfall „Überschwemmung“ in der Elementarschadenversicherung

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Versicherungsfall „Überschwemmung“ als Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch Witterungsniederschlag liegt auch vor, wenn zusätzlich zu dem auf dem Versicherungsgrundstück niedergehenden Platzregen noch -in nicht quantifizierbarem Umfang- von der Straßenkanalisation nicht abgeführtes Regenwasser auf das Versicherungsgrundstück fließt.

Dem steht ein die Fließrichtung des bereits aufgestauten Wassers bestimmendes Grundstücksgefälle nicht entgegen.


LG München I, 16.07.2020 - Az: 26 O 14155/19


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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