Versicherungsfall „Überschwemmung“ in der Elementarschadenversicherung
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Der Versicherungsfall „Überschwemmung“ als Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch Witterungsniederschlag liegt auch vor, wenn zusätzlich zu dem auf dem Versicherungsgrundstück niedergehenden Platzregen noch -in nicht quantifizierbarem Umfang- von der Straßenkanalisation nicht abgeführtes Regenwasser auf das Versicherungsgrundstück fließt.
Dem steht ein die Fließrichtung des bereits aufgestauten Wassers bestimmendes Grundstücksgefälle nicht entgegen.
LG München I, 16.07.2020 - Az: 26 O 14155/19
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Wirtschaftswoche
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)
Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!
Dr. Peter Schaller, Dresden
Nach Anfrage , sofortiges Kostenangebot. Nach der Zahlung bekommt man zeitnah eine gut verständliche und kompetente Beratung.
Ich habe diese ...