Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 388.760 Anfragen

Mangel bei Erwärmung des Heizkörpers trotz Einstellung „0“?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Mieter einer Wohnung kann nach der allgemeinen Verkehrsanschauung erwarten, dass die von ihm angemieteten Räume einen Wohnstandard aufweisen, der der üblichen Ausstattung vergleichbarer Wohnungen entspricht. Hierbei sind insbesondere das Alter, die Ausstattung und die Art des Gebäudes, aber auch die Höhe des Mietzinses und eine eventuelle Ortssitte zu berücksichtigen (BGH, 26.07.2004 - Az: VIII ZR 281/03).

Die Anmietung einer Wohnung mit einer vorhandenen Einrohrheizung, die funktionstüchtig ist, begründet im vorliegenden Fall den vertragsgemäßen Standard. Eine Unterschreitung des so genannten „Mindeststandards“, der ein Minimalkorrektiv darstellt und ein zeitgemäßes Wohnen ermöglichen soll, wird indes nicht automatisch durch einen relativ niedrigen Ausgangsstandard indiziert, wie ihn die Kläger hier vorfanden. Insbesondere kann die systembedingte Eigenart der vorgefundenen Beheizungsart - nämlich die Erwärmung des Heizkörpers bei Einstellung „0“- nicht als Beleg oder Indiz für einen Mangel dienen, wenn gerade diese Beheizungsart dem vertragsgemäßen Standard entspricht.


LG Berlin, 01.11.2011 - Az: 63 S 341/11

ECLI:DE:LGBE:2011:1101.63S341.11.0A

Vorgehend: AG Berlin-Lichtenberg, 23.06.2011 - Az: 115 C 62/09

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von radioeins

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.236 Bewertungen) - Bereits 388.760 Beratungsanfragen

klar, effizient und fair im Preis

Verifizierter Mandant

Der Ablauf war verständlich, schnell und sehr sorgfältig. Hat mir sehr weitergeholfen.

Verifizierter Mandant