Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 409.178 Anfragen

Entfernung eines umgefallenen Baumes nach einem Sturm

Mietrecht Lesezeit: ca. 16 Minuten

Die Benutzung der Seilwinde zum Herausziehen eines Baumstammes mittels der Seilwinde stellt sich nicht als Gefahr dar, die vom Kraftfahrzeug ausgeht und ist nicht den Risiken des Straßenverkehrs zuzuordnen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Motor ausgeschaltet war und das Fahrzeug steht.

Kommt es hierbei zu einem Schaden, so fällt dieser nicht mehr in den Anwendungsbereich des § 7 Abs. 1 StVG.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Die Kläger machen als Eigentümer des Grundstücks … gegen die Beklagte als Kfz-Haftpflichtversicherer des Fahrzeugs Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit der Entfernung eines umgefallenen Baumes geltend.

Aufgrund eines vorausgegangenen Sturmereignisses kam eine circa 30 Meter hohe Fichte mit einem Gewicht von ungefähr 4 bis 5 Tonnen auf das Grundstück der Kläger zu Fall. Auf dem durch Hecken und Zäune umfriedeten Grundstück der Kläger steht zur Bachseite hin eine niedrige Mauer, die ungefähr 5 cm über das Erdreich hinaussteht und als Befestigungsmauer und Hochwasserschutz dient. Der streitgegenständliche Baum stand zwischen dem Bach und dieser Mauer.


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Tagesspiegel 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis von erfahrenen Rechtsanwälten statt unverbindlicher Ersteinschätzung. Bei Bedarf ist i.d.R. auch eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung möglich.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.264 Bewertungen)

Sehr geehrter Herr Voß, ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn
Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten. Ich werde das Online verfahren ...
Verifizierter Mandant