Entziehungsklage wegen fortdauernder Nichterfüllung der Zahlungspflichten
Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Eine Klage auf Entziehung des Eigentums nach § 17 WEG n.F. kann nach Entfall des Regelbeispiels des Zahlungsverzugs nicht mehr alleine darauf gestützt werden, dass der Wohnungseigentümer mit einer entsprechenden Forderung im Rückstand ist.
Es seit der Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes erforderlich, dass der Wohnungseigentümer seine Verpflichtungen so schwer verletzt haben muss, dass eine Fortsetzung der Gemeinschaft den übrigen Eigentümern nicht mehr zugemutet werden kann, was eine Einzelfallentscheidung erforderlich macht.
Eine die Entziehung rechtfertigende Pflichtverletzung des Eigentümers liegt aber zumindest in dem Fall vor, dass der Eigentümer fortlaufend in erheblicher Höhe (vorliegend: mehr als 12.000 €) seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt. Im vorliegenden Fall mussten seitens der Eigentümergemeinschaft regelmäßig über die Zahlungspflicht Rechtsstreitigkeiten geführt werden, selbst titulierte Forderungen mussten teilweise zwangsvollstreckt werden.
LG Frankfurt/Main, 04.10.2021 - Az: 2-13 S 9/21
Vorgehend: AG Kassel, 22.12.2020 - Az: 800 C 1406/20
Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte
AnwaltOnline – bekannt aus Wirtschaftswoche
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.
Lilli Rahm, 79111 Freiburg
Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss
Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...