Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.249 Anfragen

Vollstreckungsschutz bei erst nach dem Räumungstermin vorhandenem Ersatzwohnraum

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Nach § 765 a ZPO kann die Zwangsräumung eingestellt werden, wenn bereits ein neuer Mietvertrag über Ersatzwohnraum abgeschlossen wurde und die neue Wohnung bald bezogen werden kann. Der Vermieter muss eine solche Verzögerung hinnehmen.

Zwar ist die Räumung auch dann durchzuführen, wenn zum Räumungszeitpunkt noch keine Wohnung gefunden wurde, weil es sich bei der Wohnungssuche und Umzug um hinzunehmende Härten handelt. Müsste der Mieter jedoch innerhalb kurzer Zeit zweimal umziehen, weil er zwar bereits eine Wohnung hat, diese jedoch zum Räumungstermin noch nicht bereitsteht, so kann ein weiteres und kurzes Zuwarten des Gläubigers zumutbar sein.

Hinsichtlich des zumutbaren weiteren Zuwartens ist darauf abzustellen, zu welchem Zeitpunkt die Wohnung bei einer Zwangsräumung voraussichtlich in den Besitz des Vermieters kommen würde.


LG Stuttgart, 17.11.2020 - Az: 19 T 294/20

Patrizia KleinTheresia DonathAlexandra Klimatos

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus Ratgeber WDR - polis 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.
Verifizierter Mandant
Alle von mir gestellten Fragen wurden umfangreich und ausführlich beantwortet. Ich bin mit der anwaltlichen Beratung sehr zufrieden.
WAIBEL, A., Freiburg