Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 388.293 Anfragen

Vollstreckungsschutz bei erst nach dem Räumungstermin vorhandenem Ersatzwohnraum

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Nach § 765 a ZPO kann die Zwangsräumung eingestellt werden, wenn bereits ein neuer Mietvertrag über Ersatzwohnraum abgeschlossen wurde und die neue Wohnung bald bezogen werden kann. Der Vermieter muss eine solche Verzögerung hinnehmen.

Zwar ist die Räumung auch dann durchzuführen, wenn zum Räumungszeitpunkt noch keine Wohnung gefunden wurde, weil es sich bei der Wohnungssuche und Umzug um hinzunehmende Härten handelt. Müsste der Mieter jedoch innerhalb kurzer Zeit zweimal umziehen, weil er zwar bereits eine Wohnung hat, diese jedoch zum Räumungstermin noch nicht bereitsteht, so kann ein weiteres und kurzes Zuwarten des Gläubigers zumutbar sein.

Hinsichtlich des zumutbaren weiteren Zuwartens ist darauf abzustellen, zu welchem Zeitpunkt die Wohnung bei einer Zwangsräumung voraussichtlich in den Besitz des Vermieters kommen würde.


LG Stuttgart, 17.11.2020 - Az: 19 T 294/20

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Computerwoche

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.293 Beratungsanfragen

Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten.

Ich werde das Online verfahren ...

Verifizierter Mandant

Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...

Dr. Peter Leithoff , Mainz