Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 405.163 Anfragen
WEG-Versammlung rein online?
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Auch nach dem 01.12.2020 ist zu einer Präsenzveranstaltung zu laden. Eine reine Online-Versammlung sieht das WEMoG nicht vor. Auf einer solchen Online-Versammlung gefasste Beschlüsse sind nur anfechtbar.
Für ungültig zu erklären sind nur die auf einer Online-Versammlung gefassten Beschlüsse, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass auch ohne den formellen Fehler ein inhaltsgleicher Beschluss gefasst worden wäre. Es genügt auch, wenn nachgewiesen wird, dass der begehrte abweichende Beschluss ordnungswidrig gewesen wäre.
AG Saarbrücken, 19.08.2021 - Az: 36 C 139/21
Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte
AnwaltOnline – bekannt aus tz.de
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Ich habe sehr zügig alle Antworten auf meine Frage erhalten.
Wäre ich zu einem Anwalt mit einer festen Kanzlei gegangen, hätte ich auf einen ...
Leipholz , Euskirchen
Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...