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Öffentliche Beleidigung im Fernsehen ist ein Kündigungsgrund

Mietrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Eine Formalbeleidigung ist grundsätzlich geeignet, eine Kündigung des Mietverhältnisses zu rechtfertigen, wobei es stets auf die Begleitumstände der Äußerungen ankommt.

Eine Beleidigung kann weniger schwer wiegen, wenn sie aufgrund einer Provokation erfolgt oder es sich um eine Unbeherrschtheit im Einzelfall gehandelt hat.

Die Äußerung im Fernsehen „diese Arschlöcher aus München, .... die wollen uns vertreiben“ rechtfertigt jedoch eine Kündigung.

Für die Beendigung eines Mietverhältnisses reicht, wenn einer der Mieter zur fristlosen Kündigung Anlass bietet; wobei sich auch der Ehepartner als Mitmieter das Verhalten dann zurechnen lassen muss, wenn er sich nicht unverzüglich nachhaltig von dieser distanziert.

Je nach dem konkreten Einzelfall kann zudem eine so schwer wiegende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vorliegen, dass eine Geldentschädigung erforderlich ist, wobei alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind.

Im vorliegenden Fall hatte ein Prominenter diese Äußerung im Rahmen einer Fernsehsendung getätigt und dann in seinem Podcast wiederholt. Auch wenn der Mieter den Vermieter nicht namentlich benannt hatte, so war aus dem Sachzusammenhang des gesamten Interviews eindeutig zu erkennen gewesen, dass der Vermieter und ggf. sein Anwalt gemeint waren.

Das Gericht sah die Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Vermieters als so erheblich an, dass es zudem ein Schmerzensgeld über 4.000 € für angemessen erachtete, da die Äußerung mit einer sehr hohen Öffentlichkeitswirksamkeit getätigt wurde die Prominenz, das daraus folgende Interesse der Öffentlichkeit an seinen Äußerungen bewusst ausgenutzt wurde sowie sich seitens des Mieters weder von der Äußerung distanziert noch sich in angemessener Weise beim Vermieter entschuldigt wurde.


AG Berlin-Charlottenburg, 12.08.2021 - Az: 210 C 198/20


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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