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Wohnungseigentumssache: Zustandekommen eines Umlaufbeschlusses
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Neben der Verkündung ist auch die Zustimmung sämtlicher Eigentümer Entstehungsvoraussetzung für einen Beschluss, der im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst wurde.
War dies unstreitig nicht der Fall, so ist der Beschluss unwirksam.
AG Hamburg-St. Georg, 14.08.2020 - Az: 980b C 29/19 WEG
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