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Wohnungseigentumssache: Zustandekommen eines Umlaufbeschlusses

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Neben der Verkündung ist auch die Zustimmung sämtlicher Eigentümer Entstehungsvoraussetzung für einen Beschluss, der im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst wurde.

War dies unstreitig nicht der Fall, so ist der Beschluss unwirksam.


AG Hamburg-St. Georg, 14.08.2020 - Az: 980b C 29/19 WEG


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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