Neben der Verkündung ist auch die Zustimmung sämtlicher Eigentümer Entstehungsvoraussetzung für einen Beschluss, der im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst wurde.
War dies unstreitig nicht der Fall, so ist der Beschluss unwirksam.
War dies unstreitig nicht der Fall, so ist der Beschluss unwirksam.
AG Hamburg-St. Georg, 14.08.2020 - Az: 980b C 29/19 WEG
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


