Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.348 Anfragen

Anspruch auf Erlaubnis der Untervermietung?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im Fall der teilweisen Gebrauchsüberlassung an Dritte nach § 553 BGB und damit bei teilweiser Untervermietung kommt ein Anspruch auf Erlaubniserteilung in Betracht, wenn für den Mieter nach Gebrauchsüberlassung ein berechtigtes Interesse entsteht und wenn nicht die Ausschlussgründe nach § 553 Abs. 1 Satz 2 BGB vorliegen (Unzumutbarkeit für den Vermieter wegen Überbelegung, wichtiger Grund in der Person des Dritten/Untermieters oder aus sonstigen Gründen).

Auch eine stillschweigende Erteilung ist möglich.

Dagegen kommt bei der vollständigen Gebrauchsüberlassung nach § 540 BGB kein Anspruch auf Erlaubniserteilung in Betracht. In diesem Fall ist der Vermieter frei, ob er die Erlaubnis erteilt oder nicht.

In beiden Fällen muss allerdings die Erlaubnis des Vermieters grundsätzlich eingeholt werden, wobei auch deren konkludente Erteilung möglich ist.


AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 25.06.2019 - Az: 5 C 74/19

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Berliner Zeitung

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Schnelle, gute und recht umfangreiche Rechtsauskunft, mit der man etwas anfangen kann. Klare Empfehlung. Vielen Dank
Verifizierter Mandant
Ich bin sehr zufrieden. Das ging schnell kompetent und der Preis war angemessen und jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub fahren. Empfehle ich auf ...
Verifizierter Mandant