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Außenkabine bei Kreuzfahrt

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bucht der Reisende bei einer Kreuzfahrt eine "Außenkabine"", so hat er Anspruch auf freien Blick auf das Meer vom Kabinenfenster aus. Bekommt er jedoch ein Zimmer mit Blick auf eine Schiffswand, so hat der Reisende einen Anspruch auf Minderung des Reisepreises. 


AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 05.01.1996 - Az: 10 C 3489/95


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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