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Außenkabine bei Kreuzfahrt
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Bucht der Reisende bei einer Kreuzfahrt eine "Außenkabine"", so hat er Anspruch auf freien Blick auf das Meer vom Kabinenfenster aus. Bekommt er jedoch ein Zimmer mit Blick auf eine Schiffswand, so hat der Reisende einen Anspruch auf Minderung des Reisepreises.
AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 05.01.1996 - Az: 10 C 3489/95
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Andrew Osita Ezuruike, Berlin, Germany
Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen.
Vielen Dank.