Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.298 Anfragen

Wassereinbrüche durch Starkregen als nachträglicher Mietmangel?

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Es handelt sich um einen nachträglichen Mietmangel, wenn es wegen veränderter Umweltbedingungen (hier: Wassereinbrüche durch Starkregen im Souterrain) zu Schäden an einer Mietwohnung kommt. In einem solchen Fall hat der Mieter einen Instandsetzungsanspruch.

Im vorliegenden Fall hatte die Mieterin vom Vermieter verlangt, Rückstausicherungen zu ergreifen, um künftig zu verhindern, dass bei Starkregen durch die Entwässerungseinrichtungen auf Fußbodenhöhe Abwasser in die Wohnung eindringen kann.

Problematisch war hier, dass Rückstausicherungen bei Anmietung nicht vorhanden waren und zunächst einmal eine Modernisierung darstellen. Zu Modernisierungen ist der Vermieter aber grundsätzlich nicht verpflichtet.

Das Gericht war der Ansicht, dass mittlerweile in Berlin vermehrt mit Starkregen zu rechnen ist und daher eine konkrete Gefahr von Wassereinbrüchen vorlag. Daher sei aufgrund veränderter Umweltbedingungen ein nachträglicher Mietmangel entstanden, den der Vermieter zu beheben hat. Schließlich kann der Mieter erwarten, dass ein zeitgemäßes Wohnen möglich ist - dies bedeutet auch, dass er nicht regelmäßig mit Wassereinbrüchen rechnen muss.


AG Berlin-Mitte, 08.10.2020 - Az: 27 C 21/20


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus nordbayern.de 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Die Kommunikation per Mail verlief zügig und völlig problemlos. So kommt man sehr schnell zu einer fundierten Aussage eines Fachanwalts. Vielen Dank ...
Thomas Clingen, Köln
Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!
Natalie Reil, Landshut