Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 401.962 Anfragen

Modernisierungsmieterhöhung muss stimmig sein!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Eine Modernisierungsmieterhöhung ist (formell) unwirksam, wenn die dort gemachten Angaben erheblich von den Angaben der Modernisierungsankündigung abweichen oder gar zu diesen im Widerspruch stehen. Denn in diesem Fall ist es dem Mieter nicht möglich, die Mieterhöhung zu überprüfen.

Dies bedeutet jedoch nicht, das jede Abweichung zur formellen Unwirksamkeit führt. Schließlich unterliegen Bauplanung und Bauarbeiten auch Unwägbarkeiten und Unsicherheiten.

Wenn der Mieter die Berechtigung der Mieterhöhung auf Grundlage der Mieterhöhungserklärung unter Berücksichtigung der angekündigten Arbeiten und der dortigen Kostenkalkulation aber nicht ausreichend nachprüfen und nachvollziehen können, ist die Mieterhöhung unwirksam.

So lag der Fall vorliegend. Die Angaben wichen ganz erheblich voneinander ab und widersprachen sich zudem teilweise. Ohne eine entsprechende Erklärung waren die Abweichungen nach Ansicht des Gerichts nicht plausibel. Man hätte sich sogar fragen müssen, ob es sich bei angesichts der Angaben in der Modernisierungsankündigung und der Mieterhöhung überhaupt um ein und dasselbe Vorhaben handelte.


LG Berlin, 01.07.2020 - Az: 65 S 250/19

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus mdr Jump

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.249 Bewertungen)

Schnelle unkomplizierte Information für ein Testament.
Verifizierter Mandant
Schnelle, gute und recht umfangreiche Rechtsauskunft, mit der man etwas anfangen kann. Klare Empfehlung. Vielen Dank
Verifizierter Mandant