Rechtsfrage? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 403.044 Anfragen

Hausfassade mit vermieterfeindlichen Parolen beschmiert: fristlose Kündigung bestätigt

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Einem Mieter kann fristlos gekündigt werden, wenn dieser Fassade und Hausflur mit vermieterfeindlichen Parolen beschmiert.

Im zu entscheidenden Fall hatte der Vermieter ein Sicherheitsunternehmen mit der Gebäude Observation beauftragt, nachdem an den Wänden und an der Fassade entsprechende Beschmierungen auftauchten. Das Sicherheitsunternehmen ertappte schließlich einen der Mieter dabei, wie er die fraglichen Parolen anbrachte.

Der Vermieter reagierte prompt und kündigte das Mietverhältnis fristlos. Da der Mieter nicht bereit war auszuziehen, landete die Sache vor Gericht.

Das Gericht bestätigte die Kündigung und gab der Räumungs- und Herausgabeklage des Vermieters statt. Schließlich hat der Mieter nicht nur das Eigentum des Vermieters vorsätzlich widerrechtlich verunstaltet, er hat auch das Eigentum des Vermieters gegen dessen offensichtlich Interessen als politisches Kampfmittel missbraucht.

Aufgrund der angespannten Lage am Wohnungsmarkt und zur Vermeidung von Obdachlosigkeit des Mieters gewährt das Gericht eine Räumungsfrist von drei Monaten.


AG Berlin-Neukölln, 28.05.2019 - Az: 2 C 42/19

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Anwalt - Das Magazin

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Sehr gute Anwälte!!! Eine schnelle problemlose und ausführlich präzise Beratung. Kann ich nur weiterempfehlen! MfG
RJanson, Rodenbach
Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...
Simon, Mecklenburg Vorpommern