Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 392.748 Anfragen

Stehpinkler muss keine Erneuerung des Badezimmerbodens zahlen!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 5 Minuten

Im vorliegenden Fall stritten die Mietvertragsparteien um diverse Ansprüche nach Ende des Mietverhältnisses. Es wurde von den Parteien ein Abnahmeprotokoll erstellt. In diesem war u.a. aufgeführt, dass in einzelnen Räumen teilweise Wände und die Decke nicht gestrichen waren und im Bad sowie im Gäste-WC der Boden verschmutzt sei.

Nach Angaben des Vermieters war die Verschmutzung derart tief greifend gewesen, dass eine Auswechslung der Marmorböden erforderlich gewesen sei. Die Verunreinigungen seien mit handelsüblichen Reinigungsmitteln nicht zu beseitigen gewesen. Der Kostenaufwand für die Auswechselung der Marmorböden habe 1.935,90 € brutto betragen.

Mit diesem Anspruch scheiterte der Vermieter vor Gericht. Dieses führte hierzu aus:

Dem Vermieter steht kein Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Erneuerung der Marmorböden im Bad und Gäste-WC über 1.935,90 € aus § 280 Abs. 1 BGB zu.

Es fehlt insoweit jedenfalls an einem Verschulden der Mieter an einer etwaigen Beschädigung des Bodens. Dies ergibt sich völlig eindeutig aus der Aussage des vom Vermieter selbst benannten Zeugen. Dieser hat glaubhaft bekundet, dass die Abstumpfung des Marmorbodens in beiden Räumen ringsum den eigentlichen Toilettenbereich aufgetreten ist. Vor diesem Hintergrund ist bei verständiger Würdigung davon auszugehen, dass die Abstumpfung des Marmorbodens nicht durch die Verwendung eines ungeeigneten Reinigungsmittels, sondern durch herumspritzenden Urin entstanden ist.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom Ratgeber WDR - polis

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.748 Beratungsanfragen

Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Hilfe.

Verifizierter Mandant

Wir hatten Rechtsanwalt Dr. Voss um anwaltlichen Rat bei einer Vereinbarung, die wir vor vielen Jahren mit einem Nachbarn getroffen hatten, gebeten. ...

Verifizierter Mandant