Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 391.404 Anfragen

Beschädigung einer vollständig geöffneten LKW-Tür auf einem Betriebsgelände

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Hat der Fahrer die Tür eines an einer Laderampe auf dem Betriebsgelände der Post abgestellten LKW vollständig geöffnet und musste er wegen der Schrägstellung eines benachbarten LKW und der Nähe der Fahrzeuge zueinander erkennen, dass die vollständige Öffnung bei einem Anfahren des anderen LKW zu einer Beschädigung der Türe führen würde, so ist er allein für den Schaden verantwortlich, wenn der andere Fahrer die geöffnete Tür beim Anfahren nicht erkennen konnte.

Eine Haftung des anderen LKW-Fahrer ergibt sich in diesem Fall weder aus dem Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme gem. § 1 Abs. 2 StVO noch aus dem auf dem Betriebsgelände allenfalls über § 1 Abs. 2 StVO anwendbaren § 10 StVO noch aus der allgemeinen Betriebsgefahr.


OLG München, 28.07.2021 - Az: 10 U 767/21

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Radio PSR

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 391.404 Beratungsanfragen

Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert

Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg

Alle von mir gestellten Fragen wurden umfangreich und ausführlich beantwortet.
Ich bin mit der anwaltlichen Beratung sehr zufrieden.

WAIBEL, A., Freiburg