- Mietrecht
- Urteile
Brandschutzkonzept als Instandhaltung?
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Umsetzung eines Brandschutzkonzeptes zur Wiederherstellung des Brandschutzes stellt eine
Instandhaltung nach
§ 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG dar.
Die Umsetzung des Brandschutzkonzeptes dient dem Schutz des gesamten Gemeinschaftseigentums, so dass eine einheitliche Betrachtung vorzunehmen ist. Nicht maßgeblich ist die Frage, ob ein Gebäudeteil mehr durch die Umsetzung betroffen ist als ein anderer, da der Brandschutz allen Gebäudeteilen zugute kommt.
Eine Kostenverteilung auf alle Eigentümer entspricht daher ordnungsgemäßer Verwaltung, der entsprechende Beschluss über die Sonderumlage ist nicht zu beanstanden.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Anwalt - Das Magazin
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.285 Beratungsanfragen
Perfekt, wie immer. Vielen Dank.
Olaf Sieradzki
Sehr gute Beratung danke.
Wirklich Zeit genommen bei der Analyse und nicht nur 2 Sätze was man nicht versteht.
Vielen lieben Dank
Andreas Maier , Bad Säckingen