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Kündigung wegen Hundebetreuung?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall hatte ein Wohnungsmieter über facebook eine Hundebetreuung angeboten. Der Vermieter erhielt hiervon Kenntnis und kündigte das Mietverhältnis wegen (vermeintlicher) gewerblicher Hundebetreuung in der Mietwohnung. Der Mieter bestritt den Vorwurf und gab an, dass die Betreuung der Hunde außerhalb der Wohnung stattfinde.

Im anschließenden Räumungsprozess unterlag der Vermieter vor dem Amtsgericht.

Der Vermieter konnte seine Behauptung nämlich nicht beweisen. Alleine die vom Mieter unbestrittene Tatsache, dass dieser eine gewerbliche Hundebetreuung über facebook anbietet, stellt keinen Verstoß gegen die mietvertraglichen Pflichten dar.

Das Landgericht bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts.


LG Leipzig, 12.05.2020 - Az: 02 S 401/19


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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Dr. Peter Leithoff , Mainz