Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.058 Anfragen

Stellplatzmietvertrag kann bei separat abgeschlossen Mietverträgen isoliert gekündigt werden

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Auch für den Fall, dass es sich bei dem Wohnraum- und dem Stellplatzmietvertrag jeweils um vom Vermieter gestellte Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt und sich die Wohnung und der Stellplatz auf demselben Grundstück befinden, wird ein vom Bestand des Wohnraummietvertrages unabhängiges und isoliert kündbares Mietverhältnis über einen Kfz-Stellplatz begründet, wenn die Vermietung des Kfz-Stellplatzes in einer gesonderten Mietvertragsurkunde geregelt wird.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs spricht bei einem schriftlichen Wohnungsmietvertrag und einem separat abgeschlossenen Mietvertrag über eine Garage eine tatsächliche Vermutung für die rechtliche Selbständigkeit der beiden Verträge. Es bedarf in einem solchen Fall der Widerlegung dieser Vermutung durch besondere Umstände, die die Annahme rechtfertigen, dass die Mietverhältnisse über die Wohnung und die Garage nach dem Parteiwillen eine rechtliche Einheit bilden soll (BGH, 12.10.2011 - Az: VIII ZR 251/10 und BGH, 09.04.2013 - Az: VIII ZR 245/12).

Vorliegend waren solche Umstände nicht ersichtlich.


LG Berlin, 27.02.2020 - Az: 67 S 192/19


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ZDF (heute und heute.de) 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!
Dr. Peter Schaller, Dresden
Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen
Verifizierter Mandant