Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 397.914 Anfragen

Ausfall der Gastherme: Mietminderung bei provisorischer Reparatur?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Fallen die Gastherme in den Wintermonaten aus, so dass weder warmes Wasser noch ein Heizen möglich ist, so ist eine Mietminderung i.H.v. 50% gerechtfertigt.

Dieser Mietminderungsanspruch entfällt aber dann, wenn der Mieter eine zunächst provisorische Reparatur verweigert, obwohl eine dauerhafte Reparatur kurzfristig nicht möglich ist.

Eine solche Maßnahme ist dann zweckmäßig, wenn ein elementarer Bestandteil der Wohnung - die Warmwasserversorgung und Heizung - betroffen ist.

Dem Mieter ist hier kein Ablehnungsrecht hinsichtlich der provisorischen Maßnahme zuzustehen.


AG Berlin-Charlottenburg, 04.12.2018 - Az: 224 C 297/18

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Finanztest

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.914 Beratungsanfragen

Sehr schnelle und freundliche Beratung. Alles zur meiner vollsten Zufriedenheit. Vielen Dank.

Verifizierter Mandant

Sehr geehrter Herr Voß,
ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden
und gehe jetzt am Wochenende ...

Andreas Thiel, Waldbronn