Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 415.233 Anfragen

Kein Schuhregal im Treppenhaus!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Vermieter kann vom Mieter verlangen, dass dieser ein im Hausflur abgestelltes Schuhregal sowie eine Waschmaschine entfernt. Dem Mieter stand im vorliegenden Fall „nur“ die Nutzung der gemieteten Räume, nicht aber der Gebrauch des Treppenhauses als Abstellkammer zu. Zudem war das Abstellen von Gegenständen dort ohnehin aus Brandschutzgründen nicht zulässig.

Wenn der Mieter - wie hier - einwendet, aus gesundheitlichen Gründen die Waschmaschine nicht entfernen zu können, so ist dies unerheblich. In diesem Fall muss notfalls der Hilfe eines Dritten in Anspruch genommen werden.


AG Berlin-Köpenick, 06.10.2017 - Az: 4 C 143/17


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Wirtschaftswoche 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

Schnelle unkomplizierte Information für ein Testament.
Verifizierter Mandant
Schnelle, gute und recht umfangreiche Rechtsauskunft, mit der man etwas anfangen kann. Klare Empfehlung. Vielen Dank
Verifizierter Mandant