Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.921 Anfragen

Eigentümer haben Anspruch auf Beschlussdurchführung

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein einzelner Wohnungseigentümer kann von dem Verwalter die Umsetzung eines Beschlusses verlangen. Der Senat hat mit seinem - allerdings erst nach dem Erlass des Berufungsurteils ergangenen - Urteil (BGH, 08.06.2018 - Az: V ZR 125/17) die umstrittene Frage, ob dem einzelnen Wohnungseigentümer ein solcher Anspruch gegen den Verwalter zusteht, entschieden. Danach kann jeder Wohnungseigentümer von dem Verwalter verlangen, dass er seine gesetzliche Pflicht zur Durchführung von Beschlüssen gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG erfüllt. Dieser Anspruch kann auch im Klageweg durchgesetzt werden.


BGH, 15.02.2019 - Az: V ZR 71/18

ECLI:DE:BGH:2019:150219UVZR71.18.0

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Merkur.de

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sachverhalt wurde gut erklärt, Fragen eindeutig beantwortet. Sehr angenehmes Gespräch, vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Schnelle unkomplizierte Information für ein Testament.
Verifizierter Mandant