Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 393.246 Anfragen

Schadensersatzanspruch wegen unterlassener Sanierungsmaßnahmen auch bei Nichtverfolgung?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall hatte ein Wohnungseigentümer von den beklagten übrigen Wohnungseigentümern der Wohnungseigentumsanlage zwar keine konkreten Sanierungsmaßnahmen, sondern, was zulässig ist, „nur“ eine Entscheidung verlangt, sich mit der Sanierung der Feuchtigkeit seines Teileigentums zu befassen.

Mangels gegenteiliger Feststellungen wäre auch davon auszugehen, dass er nach § 21 Abs. 4 WEG von den Wohnungseigentümern eine solche Grundentscheidung verlangen kann.

Der hier geltend gemachte Anspruch auf Schadensersatz scheitert aber daran, dass er nicht nur den Beschluss über die Zurückweisung seines Antrags vom 14. April 2011 nicht angefochten, sondern darüber hinaus auch sechs Jahre lang sein Anliegen nicht weiter verfolgt und insbesondere auch keine Klage auf Ersetzung des von ihm angestrebten Grundsatzbeschlusses über die Sanierung seines Teileigentums gemäß § 21 Abs. 8 WEG erhoben hat.

Sein Schadensersatzverlangen ist deshalb rechtsmissbräuchlich.


BGH, 14.11.2019 - Az: V ZR 63/19

ECLI:DE:BGH:2019:141119BVZR63.19.0

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von mdr Jump

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.246 Beratungsanfragen

ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön

Verifizierter Mandant

Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert

Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg