Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 416.641 Anfragen

Bau eines Feuerschutzraums - kann die WEG entscheiden?

Mietrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Im vorliegenden Fall wurde um die Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümerversammlung hinsichtlich des Baus eines Feuerschutzraums gestritren. Dort war folgender Antrag mit Mehrheit angenommen worden, weil der Verwalter ohne legitimierenden Beschluss den Bau eines Feuerschutzraums in Auftrag gegeben hatte:

„Antrag, den im Garagenbereich geschaffenen, notwendigen Feuerschutzraum fertigzustellen, um Auflagen der Gemeinde [...] und des Brandschutzes zu erfüllen, bei gleichzeitiger Erhaltung einer ansehnlichen Ferienwohnanlage im Außenbereich. Bei Mehrheitsbeschluss Ergänzung der Teilungserklärung des Hauses.“

Dieser Beschluss war angesichts des fortgeschrittenen Bauzustandes des Raums hinreichend bestimmt, da der Bauzustand für jedermann ohne weiteres erkennbar war und deshalb bei der Auslegung des Eigentümerbeschlusses herangezogen werden kann. Es lag auch kein Verstoß gegen die Teilungserklärung vor - auch wenn im Aufteilungsplans eine andere Nutzung vorgesehen ist. Denn den Angaben im Aufteilungsplan kommt nicht die Bedeutung einer Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter zu. Nur Nutzungsbestimmungen in der Teilungserklärung selbst kann der Charakter einer Vereinbarung zukommen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LG Itzehoe, 14.01.2014 - Az: 11 S 94/12

ECLI:DE:LGITZEH:2014:0114.11S94.12.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ComputerBild 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

sehr schnelle und präzise Beantwortung meines Anliegens. Immer wieder gerne
Verifizierter Mandant
Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.
Verifizierter Mandant