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Minderung wegen Baulärm

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Baulärm, der von einem Nachbargrundstück ausgeht, kann einen Mietmangel darstellen und den Mieter zur Mietminderung berechtigen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Vermieter weder Verursacher der Beeinträchtigung ist noch dagegen vorgehen kann.

Auf dem Nachbargrundstück wurde zunächst eine Tiefgarage abgerissen und dann ein Hochhaus neu errichtet, was über einen längeren Zeitraum zu erheblichen Baulärm führte.

Dies stellt einen zur Minderung berechtigenden Mangel dar (vgl. BGH, 10.02.2010 - Az: VIII ZR 343/08). Auf den Verursacher der Störung kommt es hierbei nicht an.


LG Berlin, 15.01.2019 - Az: 67 C 309/18


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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