Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.338 Anfragen

Reinigung des Mietshauses auf Kosten der Mieter bei Nichteinhaltung eines Reinigungsplans

Mietrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Im vorliegenden Fall hatten die Mietvertragsparteien vereinbart:

"Das Treppenhaus und sonstige gemeinschaftlich genutzte Räume und Plätze (...) sind von den Nutzungsberechtigten im wöchentlichen Wechsel sauber zu halten."

Im Anschluss bemerkte der Vermieter dass die "kleine und große Hauswoche" von den Mietern nicht ordnungsgemäß durchgeführt werde und informierte diese darüber. Gleichzeitig erhielten die Mieter einen Reinigungsplan mit der bitte, sich daran zu halten, weil die Einhaltung kontrolliert werde. Weiter heißt es, dass bei Nichteinhaltung eine Firma auf Kosten der Mieter mit der Reinigung beauftragt werde.

Nach dem Plan beinhaltet die "große Hauswoche": 1 × wöchentlich Treppe zum Vorboden fegen und feucht aufwischen; 1 × wöchentlich Treppe zum Vorkeller fegen und feucht aufwischen; 1 × monatlich Glasreinigung und Geländerreinigung.

Die kleine Hauswoche beinhaltet: Mindestens 1 × wöchentlich fegen, 1 × wöchentlich wischen; alle 4 Wochen Geländerreinigung.

Der Vermieter behauptete vorliegend, die beklagte Mieterin sei ihren Reinigungspflichten in (mindestens) zwei strittigen Wochen nicht nachgekommen. Deshalb hatte der Vermieter die Reinigungen von einer Firma durchführen lassen und verlangte vom Mieter die Erstattung dieses Betrages.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ZDF (heute und heute.de) 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Präzise Beratung, ausführliche und auch rasche Beantwortung der offenen Fragen - bin sehr zufrieden!
Verifizierter Mandant
Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.
Verifizierter Mandant