Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 393.007 Anfragen

Eigenbedarf mietvertraglich ausgeschlossen...

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es ist zulässig, wenn die Mietvertragsparteien vereinbaren, dass das Recht des Vermieters zur Kündigung wegen Eigenbedarfs gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB ausgeschlossen sein soll, da diese Regelung zugunsten des Mieters erfolgt. Die Zulässigkeit ergibt sich bereits aus dem Umkehrschluss der Regelung des § 573 Abs. 4 BGB („Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.“).

In einem solchen Fall kann der Vermieter also keine entsprechende Kündigung aussprechen; ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung besteht nicht.


LG Aschaffenburg, 11.01.2018 - Az: 22 S 116/17

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom SWR / ARD Buffet

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.007 Beratungsanfragen

Danke

Verifizierter Mandant

klar, effizient und fair im Preis

Verifizierter Mandant