Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 407.570 Anfragen

Schaden durch Anstauung von Regenwasser auf einer Terrasse - Versicherung zahlt nicht

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im zu entscheidenden Fall war es durch Anstauung von Regenwasser auf einer mit einer Mauer umgegebenen Terrasse zu einem Wasserschaden im Haus gekommen. Die in Anspruch genommene Wohngebäudeversicherung sah hier jedoch keine Einstandspflicht, weil es sich um keine Überschwemmung im Sinne der Versicherungsbedingungen handele. Der Versicherungsnehmer sah dies anders, so dass die Sache vor Gericht landete.

Das OLG München gab der Versicherung Recht. Nach gefestigter Rechtsprechung liegt nämlich keine Überschwemmung vor, wenn mangelnde Entwässerung von Flachdächern, Terrassen oder Balkonen zur Anstauung von Wassermassen führt und somit keine Überflutung des Grundstücks für die Beeinträchtigung des Abflusses ursächlich war. Eine Überschwemmung im Sinne der Versicherungsbedingungen lag somit nicht vor, da die baulichen Gegebenheiten hier ursächlich waren.


OLG München, 13.07.2017 - Az: 14 U 3092/15


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Tagesspiegel 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.260 Bewertungen)

Sehr geehrter Herr Voß, ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn
Schnell, unbürokratisch, kompetent - einfach sehr gut!
Verifizierter Mandant