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Kann ein Beschluss von fehlendem Widerspruch abhängen?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Beschlussergebnis kann nicht unter der Bedingung festgestellt werden, dass kein Wohnungseigentümer innerhalb einer bestimmten Frist widerspricht; geschieht dies dennoch, ist ein Beschluss nicht zustande gekommen.

Wegen der konstitutiven Wirkung, die diese Feststellung hat, ist aus Gründen der Rechtssicherheit, auf die die Wohnungseigentümer wegen der nur einmonatigen Anfechtungsfrist angewiesen sind (§ 46 Abs. 1 Satz 2 WEG), eine verbindliche Feststellung erforderlich. Das schließt die Feststellung eines unter einer Bedingung stehenden Ergebnisses aus.


BGH, 06.07.2018 - Az: V ZR 221/17

ECLI:DE:BGH:2018:120718UVZR221.17.0


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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