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Abstandszahlungsvereinbarung bei vorzeitiger Kündigung im Mietvertrag

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall stritten die Parteien um eine mietvertraglich vereinbarte Abstandszahlungsvereinbarung. Die strittige Vereinbarung unter § 22 Ziff. 1. des Mietvertrags verstieß gegen § 555 BGB. Es handelte sich um eine Vertragsstrafe. Dies musste auch deshalb angenommen werden, weil die genannte Formulierung in dem Mietvertrag nicht erkennen lässt, welche Vermögenseinbußen auf Seiten des Vermieters im Fall einer Kündigung durch den Mieter während des ersten Jahres abgegolten werden sollen.

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AG Dresden, 26.01.2017 - Az: 142 C 2327/16


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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JG